diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Aber die momentane Lage und die 2G+ Regel für den Innenbereich ließ uns keine andere Möglichkeit. Der Aufwand, jede Schützin bzw. jeden Schützen auf seinen Status zu kontrollieren und ggf. einen vor Ort durchgeführten Schnelltest zu kontrollieren, ist den verantwortlichen Personen nicht zuzumuten.
gez. Das Schützenmeisteramt
Ab dem 24.11.2021 gilt im ESV die 2G+ Regel für den gesamten Sportbetrieb im Innenbereich
Ab Mittwoch, den 24.11.2021 ist der Zugang zum Vereinsgelände auf 2G beschränkt.
Zusätzlich gilt gem. der Verordnung zur Änderung der Dreizehnten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021 für den gesamten Sportbetrieb im Innenbereich 2G+, d. h. der Zutritt ist nur für geimpfte, genesene und zusätzlich getestete Personen zulässig.
(Getesteten Personen stehen gleich: Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder).
Aus diesen Gründen muss (ausnahmslos) vor jeder Übungsstunde in Verantwortung der Abteilungen der 2G+-Status jedes Teilnehmers durch wirksame Kontrollen geprüft werden:
Hinsichtlich des Testerfordernisses gilt gem. § 4 Abs. 6 der Verordnung Folgendes:
Diese Tests müssen ggf. von den Sportler*innen selbst mitgebracht werden.
Ab dem 23.08.2021 gilt im ESV die 3G-Regel für den gesamten Sportbetrieb im Innenbereich
Ab Montag, den 23.08.2021 gilt gem. der Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021 für den gesamten Sportbetrieb im Innenbereich ab einer 7-Tage-Inzidenz > 35: Nur vollständige geimpfte, genesene oder getestete Personen erhalten Zutritt zu den Indoor-Sportangeboten des ESV München-Freimann e.V.
1. Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis
2. Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind
Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen auch für alle sonstigen Indoorveranstaltungen im Verein und den Besuch im Innenbereich der Gaststätte gilt.
Eine Dokumentation des Impf- oder Genesenenstatus ist aus datenschutzrechtlichen Gründen grds. nicht erlaubt.
Auf ausdrücklichen Wunsch und mit Zustimmung des Mitglieds kann es aber erfolgen.
Für den Schützenraum ist derzeit noch die Zahl der Personen die sich gleichzeitig im Schützenraum aufhalten dürfen, auf 8 begrenzt. Zusätzlich dürfen sich noch 2 Personen am Schießstand aufhalten. Generell gilt auf dem Sportgelänge sowie in den Gebäuden eine FFP2-Maskenpflicht. Eine Kontakterfassung aller anwesenden Personen ist ebenfalls erforderlich.