ESV München-Freimann e. V.
/

Abteilung Sportschützen



Der Sportbetrieb im Schützenraum ist ab sofort eingestellt. Wann es wieder weitergeht, hängt von der pandemischen Entwicklung ab.
Liebe Schützinnen und Schützen,

diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Aber die momentane Lage und die 2G+ Regel für den Innenbereich ließ uns keine andere Möglichkeit. Der Aufwand, jede Schützin bzw. jeden Schützen auf seinen Status zu kontrollieren und ggf. einen vor Ort durchgeführten Schnelltest zu kontrollieren, ist den verantwortlichen Personen nicht zuzumuten.


gez. Das Schützenmeisteramt


Ab dem 24.11.2021 gilt im ESV die 2G+ Regel für den gesamten Sportbetrieb im Innenbereich


Ab Mittwoch, den 24.11.2021 ist der Zugang zum Vereinsgelände auf 2G beschränkt.


Zusätzlich gilt gem. der Verordnung zur Änderung der Dreizehnten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021 für den gesamten Sportbetrieb im Innenbereich 2G+, d. h. der Zutritt ist nur für geimpfte, genesene und zusätzlich getestete Personen zulässig.


(Getesteten Personen stehen gleich: Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder).


Aus diesen Gründen muss (ausnahmslos) vor jeder Übungsstunde in Verantwortung der Abteilungen der 2G+-Status jedes Teilnehmers durch wirksame Kontrollen geprüft werden:


  1. Identitätsprüfung (wenn erforderlich durch Prüfung des Lichtbildausweises)
  2. Prüfung des Impf- bzw. Genesenenstatus
  3. Prüfung des aktuellen Teststatus:

Hinsichtlich des Testerfordernisses gilt gem. § 4 Abs. 6 der Verordnung Folgendes:

  • Als Nachweise gelten dabei ein sog. PCR-Test oder PoC-PCR-Test oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • oder ein PoC-Antigentests der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
  • oder eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht des/der verantwortlichen Übungsleiter*in/Abteilungsfunktionär*in vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Diese Tests müssen ggf. von den Sportler*innen selbst mitgebracht werden.


Ab dem 23.08.2021 gilt im ESV die 3G-Regel für den gesamten Sportbetrieb im Innenbereich


Ab Montag, den 23.08.2021 gilt gem. der Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021 für den gesamten Sportbetrieb im Innenbereich ab einer 7-Tage-Inzidenz > 35: Nur vollständige geimpfte, genesene oder getestete Personen erhalten Zutritt zu den Indoor-Sportangeboten des ESV München-Freimann e.V.


1. Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis

  • eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • eines POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, nachzuweisen, das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entspricht.

2. Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind

  • asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind,
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen auch für alle sonstigen Indoorveranstaltungen im Verein und den Besuch im Innenbereich der Gaststätte gilt.

Eine Dokumentation des Impf- oder Genesenenstatus ist aus datenschutzrechtlichen Gründen grds. nicht erlaubt.
Auf ausdrücklichen Wunsch und mit Zustimmung des Mitglieds kann es aber erfolgen.


Endlich!!! Es geht wieder los
Nach unzähligen Monaten des Wartens, wurde am 07.06.2021 die Sperrung des Vereinsgeländes aufgehoben. Es gelten allerdings noch einige Einschränkungen. Bitte informiert Euch auch auf der Homepage des ESV München-Freimann e. V.
Für den Schützenraum ist derzeit noch die Zahl der Personen die sich gleichzeitig im Schützenraum aufhalten dürfen, auf 8 begrenzt. Zusätzlich dürfen sich noch 2 Personen am Schießstand aufhalten. Generell gilt auf dem Sportgelänge sowie in den Gebäuden eine FFP2-Maskenpflicht. Eine Kontakterfassung aller anwesenden Personen ist ebenfalls erforderlich.


Die Vorstandschaft der Schützenabteilung wünscht allen Mitgliedern, Freunden, Bekannten und Besuchern der Homepage, alles Gute für das Jahr 2021.

Bitte bleibts gsund!